SafetyClean erfüllt folgende Normen zur Handdesinfektion (ist als Produkt derzeit nicht erhältlich )
EN 1499
Chemische Desinfektionsmittel und Antiseptika – Hygienische Händewaschung – Prüfverfahren und Anforderungen (Phase 2/Stufe 2)
Diese Europäische Norm legt ein Prüfverfahren fest, das praktische Bedingungen simuliert um festzustellen, ob ein Produkt für die hygienische Händewaschung die Abgabe der auf den Händen befindlichen transienten mikrobiellen Flora verringert, wenn es für das Waschen der künstlich kontaminierten Hände von freiwilligen Probanden verwendet wird. Diese Europäische Norm gilt für Produkte zur hygienischen Händewaschung, die in Bereichen und unter Bedingungen angewendet werden, wo eine Desinfektion aus medizinischen Gründen angezeigt ist. Indikationen dieser Art liegen z. B. bei der Patientenbetreuung in – Krankenhäusern, kommunalen medizinischen Einrichtungen und im Dentalbereich; – medizinischen Einrichtungen in Schulen, Kindergärten und Heimen vor und können auch am Arbeitsplatz und im häuslichen Bereich gegeben sein. Eingeschlossen sein können auch Einrichtungen wie Wäschereien und Küchen, die der direkten Versorgung von Patienten dienen. EN 14885 legt im Einzelnen die Beziehungen der verschiedenen Prüfungen untereinander und zu den „Anwendungsempfehlungen“ fest.
Achtung bei Produkten, die nur eine Prüfung nach EN 1499 erreichen, sind lediglich für eine hygienische Handwaschung zu benutzen aber nicht für eine Handdesinfektion.
EN 1500
Chemische Desinfektionsmittel und Antiseptika – Hygienische Händedesinfektion – Prüfverfahren und Anforderungen (Phase 2/Stufe 2)
Diese Europäische Norm legt ein Prüfverfahren fest, das praktische Bedingungen simuliert um festzustellen, ob ein Produkt für die hygienische Händedesinfektion die Abgabe der auf den Händen befindlichen transienten mikrobiellen Flora verringert, wenn es auf den künstlich kontaminierten Händen von freiwilligen Probanden verrieben wird. Diese Europäische Norm gilt für Produkte zur hygienischen Händedesinfektion, die in Bereichen und unter Bedingungen angewendet werden, wo eine Desinfektion aus medizinischen Gründen angezeigt ist. Indikationen dieser Art liegen z. B. bei der Patientenbetreuung in – Krankenhäusern, kommunalen medizinischen Einrichtungen und im Dentalbereich; – medizinischen Einrichtungen in Schulen, Kindergärten und Heimen vor und können auch am Arbeitsplatz und im häuslichen Bereich gegeben sein. Eingeschlossen sein können auch Einrichtungen wie Wäschereien und Küchen, die der direkten Versorgung von Patienten dienen. EN 14885 legt im Einzelnen die Beziehungen der verschiedenen Prüfungen untereinander und zu den „Anwendungsempfehlungen“ fest.